Posts in Allgemein

Cybersicherheit

Cybersicherheit: Wie KI (Künstliche Intelligenz) die Spielregeln verändert – Webinar

30/01/2025 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Cybersicherheit: Wie KI (Künstliche Intelligenz) die Spielregeln verändert – Webinar”

Tauchen Sie ein in die Welt der Cybersicherheit und entdecken Sie, wie Künstliche Intelligenz die digitale Landschaft revolutioniert. In unserem Webinar zeigen wir, welche Chancen und Risiken KI für die Cybersicherheit birgt und wie Sie sich effektiv schützen können.

Lassen Sie sich von unseren Experten praktische Tipps und Einblicke geben, um der Bedrohung durch KI-gesteuerte Cyberangriffe souverän zu begegnen. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich wertvolles Wissen für eine sichere digitale Zukunft!


Was Sie im Webinar erwartet?

  • Die Grundlagen der Cybersicherheit im digitalen Zeitalter
  • Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
  • Die Rolle von KI in der Cybersicherheit
  • Risiken und Herausforderungen durch KI
  • Schutzstrategien gegen KI-gestützte Bedrohungen
  • Umgang mit der neuen Bedrohungslage
  • Fragen und Diskussion


Für wen ist das Webinar interessant?

Das Webinar richtet sich an alle, die mit Daten umgehen müssen, also angefangen bei den Mitarbeitenden bis hin zu IT-Verantwortlichen aller Unternehmens-Größen.


Termin:

  • Dienstag, 3.6.2025, 14:00-15:30 Uhr
  • Chatmöglichkeit im Anschluss


Kosten:
€ 49,- (exkl. 20% MwSt.)


Wie melde ich mich an? Hier geht es direkt ZUR ANMELDUNG.

 


Vortragender: Ing. Michael Scharf, Certified Data & IT Security Expert

Anmeldung


Gerne können Sie uns für Rückfragen telefonisch unter 02852/22400-21 oder per E-Mail an info@rza.at erreichen.

Einwegpfandsystem 2025 in Österreich

Einwegpfandsystem 2025

17/01/2025 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Einwegpfandsystem 2025”

Wo Einwegpfand gilt

Seit dem 1. Jänner 2025 gibt es in Österreich das neue Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen. Dies betrifft alle Einwegverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern. Ausnahmen gibt es für Tetrapak, Getränkeflaschen aus Glas, Milch- und medizinische Produkte oder Sirup.

Beim Kauf von Getränken wird ein Pfandbetrag in Höhe von 25 Cent erhoben, welcher bei der Rückgabe wieder erstattet wird.

Einwegpfand gilt bei Einkauf im Geschäft, im Onlinehandel, bei Automaten und Essenslieferungen. Einwegpfandprodukte sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet:

Gastronomiebetriebe, in denen vor Ort konsumiert wird und die Getränke in der Regel nicht mitgenommen werden (z.B. Restaurant, Café, Diskothek, Bar, Beherbergungsbetriebe, Imbissstände), müssen den Pfandbetrag nicht weiter verrechnen und sind auch nicht zur Rücknahme verpflichtet.

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, unterstützt die RZA Software die Integration dieser neuen Regelungen.

Umsatzsteuerfreie Behandlung des Pfandbetrags

Pfandbeträge werden auf Namen und Rechnung der EWP Recycling Pfand Österreich verrechnet und sind als nicht steuerbare durchlaufende Posten zu behandeln. Dies gilt sowohl für den Verkauf von Getränken als auch für die Rücknahme von Gebinden. Der Pfandbetrag muss auf Rechnungen und Kassenbons separat und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden.


So funktioniert die Umsetzung im RZA Kassensystem (fakt/kassa by rza®)

  • Für die korrekte Abbildung des Einwegpfands ist das Modul „Kassa.plus“ bzw. „Einkauf“ erforderlich.
  • Zur Verrechnung des Pfands kann ein Artikel „Pfand“ mit 0 % Umsatzsteuer als Folgeartikel angelegt und den entsprechenden Getränken zugeordnet werden.
  • Zur Erfassung der Rücknahme ist ein weiterer Artikel mit einem negativen Betrag anzulegen, ebenfalls mit 0 % Umsatzsteuer.
  • Beide Artikel sollten in eine eigene Artikelgruppe eingeordnet werden, um eine übersichtliche Auswertung zu ermöglichen.

So funktioniert die Umsetzung in der RZA Businesssoftware (worxx by rza®)

  • Zur Verrechnung des Pfands kann ein Konto mit 0 % Umsatzsteuer angelegt werden.
  • Wird Verkauf/POS verwendet, können die Produkte „Pfand“ und „Retourpfand“ mit diesem Konto angelegt werden.
  • Wird das Rechnungswesen verwendet kann das Konto direkt beim Verbuchen von Getränkeeinkäufen und Gebinderücknahmen verwendet werden.

 

Unsere Empfehlung

Die RZA Registrierkassensoftware und die RZA Businesssoftware worxx bieten Ihnen die Werkzeuge, um die Einhaltung der Vorschriften für das Einwegpfandsystem effizient zu gestalten und den Betriebsalltag reibungslos zu meistern.

➡ Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema oder haben Fragen dazu? Dann melden Sie sich doch gerne unter 02852/22400-24 oder per E-Mail unter info@rza.at sowie unter Kontakt.

Seminare zur PV

Seminare zur Personalverrechnung

09/01/2025 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Seminare zur Personalverrechnung”

Ihr topaktuelles Wissens-Update im Arbeits-, SV und Lohnsteuerrecht (anerkannte Fortbildung im Sinne des BibuG)

Die Anforderungen an Personalverrechner*innen steigen laufend – nicht nur durch die immer komplexere Materie – auch durch stetige Neuerungen. Um bestens am aktuellsten Wissensstand zu bleiben, bieten wir jährlich professionelle Seminare zum Thema Änderungen & Neuerungen im Bereich des Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Rechts an.

Wir bieten diese Seminare auch online via Webinar für die Teilnahme im (Home)Office an. Voraussetzung für die online Teilnahme: PC mit Breitband-Internet, installierte und betriebsbereite Soundkarte mit Lautsprechern oder Kopfhörern.

SEMINAR ZU AKTUELLEN ÄNDERUNGEN & NEUERUNGEN
Sichern Sie sich einen Platz zu einem Termin Ihrer Wahl in 3950 Gmünd oder online:

 

Für wen ist der Kurs interessant?
➤ Personalverrechner*innen – Personalsachbearbeiter*innen
➤ Personalverantwortliche
➤ Mitarbeiter*innen, die mit der Lohn- und Gehaltsverrechnung betraut sind
➤ Bilanzbuchhalter*innen sowie Buchhalter*innen und/oder Personalverrechner*innen lt. BibuG (früher Selbstständige und Gewerbliche Buchhalter*innen)
➤ Steuerberater*innen – Wirtschaftstreuhänder*innen

Kosten:
€ 319,– (exkl. 20 % MwSt.) inkl. Seminarunterlagen
Bei Teilnahme vor-Ort: inkl. 2 gängigem Mittagsmenü sowie 0,3 l Getränk, Kaffee und Tee

Referent:
Roland Pühringer: Selbständiger Bilanzbuchhalter, Vortragender und Mitglied der Prüfungskommission für Personalverrechnungskurse (WIFI), sowie der PV-Akademie am WIFI
Die Unterlagen werden von Wilhelm Kurzböck (Selbstständiger Personalverrechnungs-Trainer, Fachbuchautor) zur Verfügung gestellt.

Schulungsort:
Sole-Felsen-Welt, Albrechtser Straße 14, 3950 Gmünd oder online via Webinar

Abschluss:
Teilnahmebestätigung

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an uns unter 02852/22400-21 oder per Mail an info@rza.at.

Steuererklärungen

Steuererklärungen selber machen: Tipps und Anleitung

02/01/2025 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Steuererklärungen selber machen: Tipps und Anleitung”

Die Abgabe der Jahressteuererklärungen ist eine der zentralen Pflichten für Unternehmer. Dennoch gibt es wohl nur wenige, die diese Aufgabe gerne angehen. Viele empfinden die Steuergesetze und -vorschriften als kompliziert und überlassen die Arbeit lieber einem Steuerberater. Dabei ist es auch durchaus machbar, die Steuererklärungen selbst zu erstellen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen können und worauf Sie achten sollten.

Steuererklärungen ohne Steuerberater erstellen

Unternehmern steht es frei, ihre Steuererklärungen selbst zu machen. Eine Pflicht, einen Steuerberater hinzuzuziehen, besteht nicht. In komplexen Fällen kann der Rat eines Steuerberaters jedoch hilfreich sein.

Wie können Unternehmer ihre Steuererklärungen selber machen?

Die Steuererklärungen können ganz einfach elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden. Einzige Voraussetzung ist ein FinanzOnline-Zugang.

Wenn der Umsatz im Veranlagungszeitraum 55.000 Euro (bis 2024: 35.000 Euro) nicht übersteigt oder kein Internetanschluss vorhanden ist, kann die Abgabe der Steuererklärungen auch über Papierformulare erfolgen.

Wichtige Abgabefristen für die Steuererklärung

Werden die Erklärungen eigenständig gemacht, müssen diese bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden.

Wird die Abgabe in Papierformat in Anspruch genommen, sind die Steuererklärungen bis zum 30. April des Folgejahres abzugeben.

Welche Steuererklärungsformulare sind relevant?

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften müssen eine Einkommensteuererklärung (E1) abgeben. Jedenfalls erforderlich ist als Beilage auch das Formular E1a bzw. E1a/-K für Kleinunternehmer. In bestimmten Fällen (z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Sonderausgaben, etc.) sind auch noch weitere Beilagen erforderlich.

Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) müssen eine Körperschaftsteuererklärung (K1) abgeben.

Unternehmer, deren Umsatz im Veranlagungszeitraum 55.000 Euro (bis 2024: 35.000) übersteigt, müssen eine Umsatzsteuererklärung (U1) abgeben. Kleinunternehmer, die diese Umsatzgrenze nicht erreichen, sind von der Abgabe befreit.

Tipp: Werte für die Kennzahlen Steuererklärungen aus der Buchhaltungssoftware worxx by rza® automatisch ermitteln 

Mit der Buchhaltungssoftware worxx by rza® können Sie die Kennzahlen bequem berechnen lassen.

Übertragen Sie die ermittelten Werte aus der Buchhaltungssoftware direkt in die jeweilige Kennzahl der Steuererklärung.

➡ Sie möchten die Kennzahlen für die Steuererklärungen automatisch in Ihrer Buchhaltungssoftware worxx by rza® ermitteln? Diese Funktion steht im Modul Rechnungswesen.plus zur Verfügung. Das Modul bietet neben dieser Funktion auch Kostenstellen, Versandhandelsautomatik, Forderungszession und weitere frei definierbare Auswertungen, z.B. für Statistik Austria. Gerne richten wir mit Ihnen gemeinsam die Ermittlung der Kennzahlen ein, damit Sie Ihre Steuererklärungen künftig selbst erstellen können.

Fordern Sie jetzt ein Angebot telefonisch unter 02852/22400-21 oder per E-Mail unter info@rza.at oder unter Kontakt an.

Jahreswechsel Jahresupdates | RZA GmbH

Informationen zum Jahreswechsel und den Jahresupdates

30/12/2024 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Informationen zum Jahreswechsel und den Jahresupdates”

Der Jahreswechsel ist ein wichtiger Termin für alle Unternehmen. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, ist es wichtig, sich mit den folgenden Aufgaben zu beschäftigen:

1. Updates installieren

Laden Sie die bereits freigegebenen Updates 2025 der rza®fakt und rza®lohn über Menü “Hilfe“, Zeile “RZA-Fakt-Update“ und bei rza®lohn über Lohn-Menü “Lizenz/Update”, Programmpunkt “Update” herunter. Bitte fertigen Sie vorher aus allen Programmen unbedingt eine externe Datensicherung an!

2. Informationen zu den neuen Versionen und zum Jahreswechsel lesen

Öffnen Sie unser Mail mit den Update-Informationen 2024 bzw. unten angeführten Link und lesen Sie die Informationen zu den neuen Versionen.
rza®lohn: Neuerungen & Informationen zum Jahreswechsel
rza®fakt/basic kasse: Neuerungen & Informationen zum Jahreswechsel
worxx by rza®: Informationen zum Jahreswechsel
Die aktuelle Version wurde bereits automatisch eingespielt. Über die Änderungen werden Sie laufend per E-Mail informiert.
Verschiedene Möglichkeiten zur optimalen Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater finden Sie unter folgendem Link: Datenausgaben und Steuerberaterzugang
rza®ear:
Da die (technische und rechtskonforme) Wartung der rza®ear komplett eingestellt wurde, ist die Nutzung der rza®ear nach dem Jahresabschluss 2024 für die kommenden Jahre nicht mehr möglich. Das Abrufen von bestehenden Daten bleibt weiterhin möglich, das Fortführen der Buchungen ist jedoch ausschließlich in der Buchhaltungssoftware worxx by rza® möglich.

3. Rechnung bezahlen und neue Registriernummer (Lizenz) erhalten

Überweisen Sie bitte den Rechnungsbetrag und Sie erhalten umgehend die Lizenznummer(n) 2025 per E-Mail bzw. erfolgt die automatische Freischaltung für worxx und maxx by rza®. (Bitte beachten Sie, dass die Versionen 2025 auch ohne Eingabe der Registriernummern im Jänner und Februar 2025 verwendet werden können.)

➡ Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02852/22400-21 oder per E-Mail unter info@rza.at oder unter Kontakt.

Version 2025 lohn | RZA GmbH

Version 2025 der rza®lohn

30/12/2024 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Version 2025 der rza®lohn”

Sie können das Update der rza®lohn sofort über das Programm im Lohn-Menü “Lizenz/Update”, Zeile “Update” und die Schaltfläche „Update herunterladen & installieren“ herunterladen unabhängig davon, ob das Jahr 2024 bereits abgeschlossen ist. Bitte fertigen Sie vorher unbedingt eine externe Datensicherung unter Lohn-Menü “Datenbank” über die Zeile “Sichern/Wiederherstellen” an.

Detaillierte Informationen finden Sie hier: Die Neuerungen in der rza®lohn Version 2025
Newsbeitrag-Lohn

Sie sind bestehender Kunde und haben unser Mail mit den Update-Informationen nicht erhalten? Senden Sie uns gleich ein Mail mit dem Betreff “Lohn Update” an info@rza.at oder rufen Sie uns unter 02852/22400-21 an und wir senden Ihnen diese umgehend nochmals zu.

Version 2025 fakt

Version 2025 der rza®fakt/basic kasse

18/12/2024 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Version 2025 der rza®fakt/basic kasse”

Die Updates können wie gewohnt im rza®fakt Programm über Menü “Hilfe”, Zeile “RZA-Fakt-Update” heruntergeladen werden. Unabhängig davon, ob das Jahr 2024 bereits abgeschlossen ist.

Detaillierte Informationen finden Sie hier: Die Neuerungen in der rza®fakt/basic Kasse Version 2025

RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) – Jahresbeleg erstellen. Nutzen Sie die Sicherheitseinrichtung, so muss mit Jahreswechsel ein Jahresbeleg erstellt und über FinanzOnline oder der BMF App geprüft werden (Der Jahresbeleg ist laut Gesetz bis spätestens 15. Februar auszudrucken, zu überprüfen und 7 Jahre aufzubewahren). Wir empfehlen, den Jahresbeleg umgehend nach Ihrem letzten Arbeitstag im Jahr 2024 zu erstellen und zu überprüfen.

Sie sind bestehender Kunde und haben unser Mail mit den Update-Informationen nicht erhalten? Senden Sie uns gleich ein Mail mit dem Betreff “Fakt Update” an info@rza.at oder rufen Sie uns unter 02852/22400-21 an und wir senden Ihnen diese umgehend nochmals zu.

Experten*innentipp:

Mit unserer Erweiterung maxx by rza® für die rza®fakt digitalisieren Sie Ihr Unternehmen von Grund auf, finden Dokumente blitzschnell und sparen sich dadurch wertvolle Zeit bei der Suche nach den passenden Unterlagen.

Jetzt kostenlosen Beratungstermin sichern.

Banner RZA Software Aktion

Aktion

21/10/2024 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Aktion”

Neues Jahr, neue Möglichkeiten mit den rza® Softwarelösungen!

Mit dem Jahreswechsel bietet sich die perfekte Gelegenheit, Ihre Arbeitsprozesse noch effizienter zu gestalten. Ob Sie bereits eine unserer rza® Softwarelösungen nutzen oder neu starten möchten – jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um Ihr System optimal anzupassen.

Warum rza®?

Unsere Kunden schätzen vor allem die intuitive Bedienung, die vielseitigen Funktionen und das überzeugende Preis-Leistungs-Verhältnis. Diese Vorteile ziehen sich durch unsere gesamte Produktpalette. Mit zusätzlichen Features wie dem papierlosen Büro optimieren Sie Ihre Abläufe weiter, sparen wertvolle Zeit und senken Kosten.

Zu allen Produkten www.rza.at

Jetzt 30 % Rabatt auf Ihre Bestellung sichern

Bis zum 15. Februar 2025 bieten wir Ihnen 30 % Rabatt* auf Neubestellungen und Erweiterungen. Ob Sie eine neue Software benötigen oder zusätzliche Module integrieren möchten – profitieren Sie jetzt von diesem attraktiven Angebot und verbessern Sie Ihre Arbeitsprozesse nachhaltig.

Persönliche Beratung

Unsere Experten stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Gemeinsam finden wir heraus, wie Sie Ihre Softwarelösungen bestmöglich erweitern können, um Ihre Effizienz zu maximieren.

➡ Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und nutzen Sie alle Vorteile Ihrer rza® Softwarelösungen!

Zur Terminbuchung

Ob einfaches Rechnungsprogramm bis hin zur Warenwirtschaft, Buchhaltungssoftware, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung-Software, Registrierkasse, Lohnverrechnungsprogramm oder Dokumentenverwaltung. Bei uns finden Sie die Lösung für Ihr Business! Fragen Sie uns einfach!

*Rabatt gilt ausschließlich auf Neubestellungen der RZA Software bzw. für die Bestellung neuer Module. Auf Nachfolgeprodukte, Hardware, Dienstleistungen oder zugekaufte Software wird kein Rabatt gewährt. Der Rabatt bezieht sich ausschließlich auf das Mietentgelt/Nutzungsgebühr 2025. Nicht mit anderen Aktionen/Sonderpreisen kombinierbar. Bei Bestellung den Rabattcode RZA2430 angeben, damit der Rabatt berücksichtigt wird.

Relaunch Newsartikel | RZA GmbH

Relaunch

12/09/2024 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Relaunch”

Erleben Sie die rza®fakt in neuem Glanz!

Seien Sie unter den Ersten, die unsere brandneue Benutzeroberfläche und erweiterten Funktionen erleben. Unser Produktmanager Ing. Patrick Müllner, MBA gibt Ihnen nicht nur einen exklusiven Einblick, sondern verrät auch zahlreiche Tipps und Tricks, wie Sie unsere Fakturierungssoftware effizienter nutzen können.

 

Termine:

 

    • Vorarlberg
      vor Ort in Rankweil – mit Partner Bickel Handel GmbH
      9. Oktober 2024 | 09:00 bis 11:00 Uhr | INFO UND ANMELDUNG

 

    • Steiermark
      vor Ort in Hartberg – mit Partner RKP Business Consultants GmbH
      16. Oktober 2024 | 14:00 bis 16:00 Uhr | INFO UND ANMELDUNG

 

    • Kärnten
      vor Ort in Moosburg – mit Partner Ernst Tscherteu
      17. Oktober 2024 | 09:00 bis 11:00 Uhr | INFO UND ANMELDUNG

 

    • Niederösterreich
      vor Ort in Gmünd – mit der RZA GmbH
      7. November 2024 | 14:00 bis 16:00 Uhr | INFO UND ANMELDUNG

 

Was erwartet Sie?

  • Live-Demonstration der neuen rza®fakt
  • Praxisnahe Tipps & Tricks direkt von unserem Experten
  • Die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an unser Expertenteam zu richten
  • Der Austausch mit anderen Teilnehmern

 

Warum teilnehmen?

  • Kostenlos: Die Teilnahme ist kostenfrei, aber die Plätze sind begrenzt.
  • Exklusives Wissen: Erhalten Sie einen Vorsprung durch wertvolle Einblicke und praxisorientierte Anwendungsbeispiele.
  • Vernetzung: Knüpfen Sie Kontakte zu anderen Unternehmen und Experten der Branche.

 

Anmeldung

Sichern Sie sich Ihren Platz für eines dieser einzigartigen Events!
Jetzt kostenlos anmelden

 

Keine Zeit an einem der Termine?

Kein Problem! Nehmen Sie an unserem kostenlosen Webinar teil und erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen:

  • Datum: 12. November 2024
  • Zeit: 09:00 bis 11:00 Uhr

Jetzt für das Webinar anmelden

 

Individuelle Beratung

Passt keiner der Termine für Sie? Kein Problem! Auf Anfrage bieten wir auch individuelle Beratungstermine an. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich begrüßen zu dürfen und gemeinsam die Zukunft zu gestalten!

finAPI direkte Bankanbindung | RZA

Bankanbindung mit finAPI

22/08/2024 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Bankanbindung mit finAPI”

Revolutionäre Buchhaltung dank finAPI: Direkte Bankanbindung spart Zeit und Nerven

Mit der Freigabe der direkten Bankanbindung mittels finAPI in der Buchhaltungssoftware worxx by rza® setzen wir einen neuen Meilenstein in puncto Effizienz und Komfort. Die zeitraubende manuelle Übertragung von Kontoauszügen hat endlich ein Ende!

Vollautomatischer Abruf der Bankbewegungen dank finAPI und PSD2

Die innovative Schnittstelle finAPI ermöglicht den automatischen Abruf von Bankbewegungen direkt aus dem Online-Banking. So entfällt der mühsame Export von Kontoauszügen und der anschließende Import in die Buchhaltungssoftware. Die Daten werden direkt und sicher übertragen.

Vorteile auf einen Blick:

  • Zeitersparnis: Durch die automatische Übertragung sparen Sie wertvolle Zeit, die Sie sinnvoller für Ihre Kernaufgaben nutzen können.
  • Komfort: Die direkte Anbindung erhöht den Komfort in der Buchhaltung erheblich. Jeden Morgen haben Sie alle Bankbewegungen vollautomatisch im System und können diese direkt verbuchen.
  • Sicherheit: Die Datenübertragung erfolgt über die hochsichere finAPI-Schnittstelle und erfüllt somit alle strengen Sicherheitsstandards.
  • Einfache Aktivierung: Die Aktivierung von PSD2, dem Standard, der die direkte Bankanbindung ermöglicht, erfolgt bequem in der Buchhaltungssoftware worxx by rza®. Eine zusätzliche Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank ist nicht erforderlich.


Weitere Informationen zur direkten Bankanbindung und zum Bankdatenimport:

www.rza.at/bankanbindung/

Fazit:

Die direkte Bankanbindung mittels finAPI in der Buchhaltungssoftware worxx by rza® ist ein Quantensprung in Sachen Effizienz und Komfort. Sparen Sie Zeit, Nerven und Geld und profitieren Sie von der innovativen Technologie!

Sie möchten die direkte Bankanbindung nutzen? Diese kostenpflichtige Zusatzfunktion steht im Modul Bankdatenimport zur Verfügung. Fordern Sie jetzt ein Angebot telefonisch unter 02852/22400-21 oder per E-Mail unter info@rza.at oder unter Kontakt an.

Klingt alles nicht so einfach? Gerne richten wir die direkte Bankanbindung mit Ihnen gemeinsam ein, damit Sie künftig von den Vorteilen profitieren können.