
Einwegpfandsystem 2025
17/01/2025 Posted by Viktoria Steiner Allgemein 0 thoughts on “Einwegpfandsystem 2025”Wo Einwegpfand gilt
Seit dem 1. Jänner 2025 gibt es in Österreich das neue Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen. Dies betrifft alle Einwegverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern. Ausnahmen gibt es für Tetrapak, Getränkeflaschen aus Glas, Milch- und medizinische Produkte oder Sirup.
Beim Kauf von Getränken wird ein Pfandbetrag in Höhe von 25 Cent erhoben, welcher bei der Rückgabe wieder erstattet wird.
Einwegpfand gilt bei Einkauf im Geschäft, im Onlinehandel, bei Automaten und Essenslieferungen. Einwegpfandprodukte sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet:
Gastronomiebetriebe, in denen vor Ort konsumiert wird und die Getränke in der Regel nicht mitgenommen werden (z.B. Restaurant, Café, Diskothek, Bar, Beherbergungsbetriebe, Imbissstände), müssen den Pfandbetrag nicht weiter verrechnen und sind auch nicht zur Rücknahme verpflichtet.
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, unterstützt die RZA Software die Integration dieser neuen Regelungen.
Umsatzsteuerfreie Behandlung des Pfandbetrags
Pfandbeträge werden auf Namen und Rechnung der EWP Recycling Pfand Österreich verrechnet und sind als nicht steuerbare durchlaufende Posten zu behandeln. Dies gilt sowohl für den Verkauf von Getränken als auch für die Rücknahme von Gebinden. Der Pfandbetrag muss auf Rechnungen und Kassenbons separat und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
So funktioniert die Umsetzung im RZA Kassensystem (fakt/kassa by rza®)
- Für die korrekte Abbildung des Einwegpfands ist das Modul „Kassa.plus“ bzw. „Einkauf“ erforderlich.
- Zur Verrechnung des Pfands kann ein Artikel „Pfand“ mit 0 % Umsatzsteuer als Folgeartikel angelegt und den entsprechenden Getränken zugeordnet werden.
- Zur Erfassung der Rücknahme ist ein weiterer Artikel mit einem negativen Betrag anzulegen, ebenfalls mit 0 % Umsatzsteuer.
- Beide Artikel sollten in eine eigene Artikelgruppe eingeordnet werden, um eine übersichtliche Auswertung zu ermöglichen.
So funktioniert die Umsetzung in der RZA Businesssoftware (worxx by rza®)
- Zur Verrechnung des Pfands kann ein Konto mit 0 % Umsatzsteuer angelegt werden.
- Wird Verkauf/POS verwendet, können die Produkte „Pfand“ und „Retourpfand“ mit diesem Konto angelegt werden.
- Wird das Rechnungswesen verwendet kann das Konto direkt beim Verbuchen von Getränkeeinkäufen und Gebinderücknahmen verwendet werden.
Unsere Empfehlung
Die RZA Registrierkassensoftware und die RZA Businesssoftware worxx bieten Ihnen die Werkzeuge, um die Einhaltung der Vorschriften für das Einwegpfandsystem effizient zu gestalten und den Betriebsalltag reibungslos zu meistern.
Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema oder haben Fragen dazu? Dann melden Sie sich doch gerne unter 02852/22400-24 oder per E-Mail unter info@rza.at sowie unter Kontakt.