Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung für kleine Unternehmen in Österreich und anderen EU-Ländern. Sie ermöglicht es Unternehmern, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten, von der Umsatzsteuer befreit zu sein. Dadurch entfällt:
– das Ausweisen der Umsatzsteuer auf Rechnungen,
– die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung,
– sowie die Jahresumsatzsteuererklärung.
Diese Regelung bietet besonders Kleinunternehmern 2025 eine attraktive Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Erhöhte Umsatzgrenze: Die Umsatzgrenze erhöht sich von 35.000 Euro netto auf 55.000 Euro brutto.
Neue Berechnungsgrundlage: Bei der Berechnung der Umsatzgrenze ist nun nicht mehr relevant, wie hoch der Umsatz ohne Steuer wäre.
Geltungsbereich in der EU: Die Kleinunternehmerregelung wird auf die gesamte Europäische Union (EU) ausgeweitet.
Vereinfachte Rechnungserstellung durch Kleinbetragsrechnungen: Kleinunternehmer können nun die vereinfachte Form der Rechnungserstellung in Anspruch nehmen.
Auch als österreichischer Kleinunternehmer können Sie von der neuen EU-Kleinunternehmerregelung 2025 profitieren.
• Um auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten als Kleinunternehmer aufzutreten, ist eine Registrierung im Kleinunternehmer-Portal erforderlich.
• Das Kleinunternehmer-Portal ist über FinanzOnline erreichbar. Nach der Anmeldung in FinanzOnline kann im Bereich „Externe Verfahren/Links“ das Kleinunternehmer-Portal geöffnet werden.
• Nach der Registrierung als EU Kleinunternehmer erhält man eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.
• Es muss sodann quartalsweise eine Meldung abgegeben werden, in welcher die Umsätze der einzelnen Mitgliedsstaaten anzuführen sind.
• Man kann die EU-Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen solange der jährliche unionsweite Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt.
Mit diesen Anpassungen wird die Kleinunternehmerregelung in der EU noch attraktiver und praxisnaher für kleine Unternehmen.
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Die Kleinunternehmerregelung befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Ab 2025 gilt eine erhöhte Umsatzgrenze und die Regelung wird auf die gesamte EU ausgeweitet. Mit der passenden Software lassen sich Buchhaltung und Rechnungserstellung effizienter gestalten, gesetzliche Vorgaben einhalten und Zeit sowie Kosten sparen.
In § 6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist geregelt, dass Unternehmer, welche die Umsatzgrenze von 55.000 Euro (Kleinunternehmergrenze), nicht überschreiten, von der Umsatzsteuer befreit sind.
Die EU-Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmern, die unionsweit unter der Umsatzgrenze von 100.000 Euro bleiben, steuerliche Vorteile EU-weit zu nutzen. In Artikel 6a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Registrierungsverfahren und die Berichtspflichten für EU-Kleinunternehmer geregelt.
Ab dem Überschreiten der Umsatzgrenze ist die Steuerbefreiung nicht mehr anwendbar. Wird die Grenze jedoch um nicht mehr als 10 % überschritten, gilt die Befreiung noch bis Jahresende.
Registriert man sich beim Bundesministerium für Finanzen als EU-Kleinunternehmer, erhält man als Nachweis eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.
Loggen Sie sich via FinanzOnline im Kleinunternehmer-Portal ein und erfassen Sie dort die Umsätze der einzelnen Mitgliedsstaaten basierend auf den Werten aus worxx by rza®.
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