Steuererklärungen

Steuererklärungen selber machen: Tipps und Anleitung

02/01/2025 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Steuererklärungen selber machen: Tipps und Anleitung”

Die Abgabe der Jahressteuererklärungen ist eine der zentralen Pflichten für Unternehmer. Dennoch gibt es wohl nur wenige, die diese Aufgabe gerne angehen. Viele empfinden die Steuergesetze und -vorschriften als kompliziert und überlassen die Arbeit lieber einem Steuerberater. Dabei ist es auch durchaus machbar, die Steuererklärungen selbst zu erstellen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen können und worauf Sie achten sollten.

Steuererklärungen ohne Steuerberater erstellen

Unternehmern steht es frei, ihre Steuererklärungen selbst zu machen. Eine Pflicht, einen Steuerberater hinzuzuziehen, besteht nicht. In komplexen Fällen kann der Rat eines Steuerberaters jedoch hilfreich sein.

Wie können Unternehmer ihre Steuererklärungen selber machen?

Die Steuererklärungen können ganz einfach elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden. Einzige Voraussetzung ist ein FinanzOnline-Zugang.

Wenn der Umsatz im Veranlagungszeitraum 55.000 Euro (bis 2024: 35.000 Euro) nicht übersteigt oder kein Internetanschluss vorhanden ist, kann die Abgabe der Steuererklärungen auch über Papierformulare erfolgen.

Wichtige Abgabefristen für die Steuererklärung

Werden die Erklärungen eigenständig gemacht, müssen diese bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden.

Wird die Abgabe in Papierformat in Anspruch genommen, sind die Steuererklärungen bis zum 30. April des Folgejahres abzugeben.

Welche Steuererklärungsformulare sind relevant?

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften müssen eine Einkommensteuererklärung (E1) abgeben. Jedenfalls erforderlich ist als Beilage auch das Formular E1a bzw. E1a/-K für Kleinunternehmer. In bestimmten Fällen (z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Sonderausgaben, etc.) sind auch noch weitere Beilagen erforderlich.

Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) müssen eine Körperschaftsteuererklärung (K1) abgeben.

Unternehmer, deren Umsatz im Veranlagungszeitraum 55.000 Euro (bis 2024: 35.000) übersteigt, müssen eine Umsatzsteuererklärung (U1) abgeben. Kleinunternehmer, die diese Umsatzgrenze nicht erreichen, sind von der Abgabe befreit.

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