Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in der Buchhaltung
Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Staaten fallen Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an.
Was ist Zoll?
- Der Zoll ist eine Einfuhrabgabe, die von der Zollbehörde bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern eingehoben wird.
- Die Ware wird vor der Einfuhr vom Spediteur oder der Post beim Zollamt angemeldet.
- Das Zollamt legt sodann den Einfuhrzoll fest und hebt diesen ein.
- Der Zoll errechnet sich meist vom sogenannten „Zollwert“. Der Zollwert setzt sich aus dem Wert der Ware und zusätzlichen Leistungen wie Transport, Verpackung und Versicherung zusammen.
- Der Zoll wird sodann vom Spediteur oder der Post an den Empfänger der Ware weiterverrechnet und erhöht den Warenwert.
Was ist Einfuhrumsatzsteuer?
- Im Zuge des Zollverfahrens wird vom Zollamt auch die Einfuhrumsatzsteuer berechnet.
- Die Einfuhrumsatzsteuer dient als Ersatz für die Umsatzsteuer, welche auf inländische Ware anfallen würde, und kann daher als Vorsteuer wieder abgezogen werden.
- Als Basis für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer wird zum Zollwert noch der Zoll addiert.
- Die Einfuhrumsatzsteuer kann entweder vom Spediteur oder der Post bezahlt und weiterverrechnet werden oder direkt auf dem Steuerkonto des Empfängers verbucht werden.
Was ändert sich 2026?
Bisher waren E-Commerce-Sendungen mit Waren im Wert von max. 150 Euro komplett abgabenfrei. Dies ändert sich 2026 durch zwei Beschlüsse der Europäischen Union.
- Ab 01.07.2026 wird von der EU je Artikel eine Zollgebühr von 3 Euro eingehoben.
- Zusätzlich wird ab 01.11.2026 je Paket vom Zollamt eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro eingehoben.
Mit den neuen Regelungen wird es ab 2026 daher deutlich häufiger notwendig sein, Zoll und Nebengebühren im Rahmen der Buchhaltung zu verbuchen.
Wie verbucht man Zoll?
Zölle gehören zu den Warenbezugs- bzw. Anschaffungsnebenkosten. Diese Kosten erhöhen den Wert der Ware bzw. des Anlageguts und werden dementsprechend in der Buchhaltung wie der eigentliche Waren- bzw. Anschaffungswert verbucht.

Wie verbucht man Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)?
Wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Spediteur oder Post weiterverrechnet, erfolgt die Verbuchung auf Konto der Klasse 2 mit dem RW Kennzeichen „EUSt § 12 Abs. 1 Z 2 lit. a“.

Wird die Einfuhrumsatzsteuer direkt über das Steuerkonto verrechnet, erfolgt die Verbuchung bei den „Sonstigen Buchungen“ auf ein Konto der Klasse 2 mit dem RW Kennzeichen „EUSt § 12 Abs. 1 Z 2 lit. b“.

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Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema oder haben Fragen dazu? Dann melden Sie sich doch gerne unter 02852/22400-21 oder per Mail an info@rza.at sowie unter Kontakt.
Allgemeine Informationen zum Thema Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in Österreich finden Sie auf den offiziellen Seiten der Wirtschaftskammer unter https://www.wko.at/noe/transport-verkehr/spedition-logistik/befristeter-zollsatz bzw. unter https://www.wko.at/aussenwirtschaft/importhandbuch/start
