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Wer muss eine doppelte Buchhaltung führen?

#Allgemein

Wer muss doppelte Buchhaltung führen?

Die doppelte Buchhaltung (auch doppelte Buchführung) ist eine Methode der Buchführung, bei der alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zweifach verbucht werden – einmal im Soll und einmal im Haben. Am Jahresende steht dabei ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnung (GuV).

Ab wann besteht Pflicht zur doppelten Buchhaltung?

  • Kapitalgesellschaften (zB. GmbH, AG) sind in Österreich verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen.

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen eine doppelte Buchhaltung führen, wenn sie zB. in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Jahresumsatz von mehr als 700.000 Euro erreichen oder in einem Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 1.000.000 Euro haben.

  • Freiberufler sind – unabhängig vom Umsatz – nicht verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen. Sie können eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen.

Warum ist das wichtig?

Eine doppelte Buchhaltung bietet mehr Transparenz über Vermögen, Schulden, Erträge und Aufwendungen – ideal etwa für größere Betriebe oder solche mit komplexem Geschäftsumfang.

Fazit

Wenn Sie eine Gesellschaftsform wie eine Kapitalgesellschaft führen oder die genannten Umsatzgrenzen jährlich überschreiten, müssen Sie zur doppelten Buchführung übergehen. Für kleinere Einzelunternehmen oder Freiberufler reicht meist die einfachere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Mit der passenden Software-Lösung von RZA stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung gesetzeskonform und effizient ist.

➡ Jetzt mehr erfahren unter www.rza.at/doppelte-buchhaltung.

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