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Sicherheitslücke und Ablauf RK-Chip ACOS-ID 2.1

#RZA-News

Sicherheitslücke und Ablauf RK-Chip ACOS-ID 2.1

Seit dem 1.4.2017 mussten alle Registrierkassen verpflichtend mit der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) ausgestattet werden. Aufgrund einer kürzlich bekannt gewordenen Sicherheitslücke bei bestimmten Signaturkarten (Chiptyp ACOS-ID 2.1.) wurden Unternehmen durch Wirtschaftskammer, Steuerberater und Medien (Artikel im Der Standard) großflächig über den bevorstehenden Tausch informiert, der eigentlich bis 7.6.2025 durchzuführen gewesen wäre, obwohl es noch keine neue Kartengeneration gibt.

Übergangslösung für betroffene Registrierkassen

Seit 14.5.2025 steht fest, dass dies aufgrund der außergewöhnlichen Umstände (Verfügbarkeit der Signaturkarten) eine Übergangslösung geben wird.

In Abstimmung mit dem BMF darf – um einen ordnungsgemäßen Tausch zu ermöglichen – die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates weiterverwendet werden. Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.

Bonrollen mit RZA Logo

Informationen dazu finden Sie auch direkt auf der Seite der Wirtschaftskammer unter https://www.wko.at/steuern/ablauf-bescheinigung-rksv-signaturkarten

Was bedeutet das jetzt und wer ist vom Kartentausch betroffen?

Die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 läuft mit 7. Juni 2025 aus, da die zuständige Stelle in Frankreich wegen einer Sicherheitslücke keine Verlängerung ausstellt.
Wurde Ihre Chipkarte NACH dem 13. Jänner 2023 bei der RZA GmbH erworben, handelt es sich um den Typ ACOS-ID 2.1 und um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, wäre ein Kartentausch grundsätzlich vor dem 7. Juni 2025 erforderlich. Da die neue Kartengeneration jedoch erst frühestens Mitte des Jahres zur Verfügung steht, kann der RK-Chip auch noch weiterverwendet werden (voraussichtlich bis Längstens Mai 2027). Wir informieren unsere Kunden per E-Mail, sobald die neue Kartengeneration zur Verfügung steht und der Tausch durchgeführt werden kann.
Laut uns vorliegenden Informationen ist derzeit nur ACOS-ID 2.1 betroffen – spätestens bis Mai 2027 soll aber auch ATOS CardOS 5.3 betroffen sein. Auch hier informieren wir zeitgerecht.
Bitte beachten Sie: Die alte Karte muss in FinanzOnline außer Betrieb genommen, und die neue Karte dort registriert und aktiviert werden.

Wer ist aktuell nicht betroffen?

Online- sowie HSM-Lösungen sind hiervon NICHT betroffen! RK-Chips, die VOR dem 13. Jänner 2023 direkt bei uns (RZA GmbH) erworben wurden, behalten nach aktuellem Stand bis 2027 ihre Gültigkeit und müssen derzeit nicht getauscht werden, sofern keine individuellen Sicherheitswarnungen oder technischen Einschränkungen vorliegen . Das Kuriose ist, dass ältere Karten laut aktuellem Stand weiterhin gültig sind, neuere jedoch aufgrund einer Sicherheitslücke getauscht werden müssen.

➡ Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema oder haben Fragen dazu? Dann melden Sie sich doch gerne unter 02852/22400-24 oder per E-Mail unter info@rza.at sowie unter Kontakt.