Sicherheitslücke und Ablauf RK-Chip ACOS-ID 2.1
Seit dem 1.4.2017 mussten alle Registrierkassen verpflichtend mit der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) ausgestattet werden. Aufgrund einer kürzlich bekannt gewordenen Sicherheitslücke bei bestimmten Signaturkarten (Chiptyp ACOS-ID 2.1.) wurden Unternehmen durch Wirtschaftskammer, Steuerberater und Medien (Artikel im Der Standard) großflächig über den bevorstehenden Tausch informiert, der eigentlich bis 7.6.2025 durchzuführen gewesen wäre, obwohl es noch keine neue Kartengeneration gibt.
Übergangslösung für betroffene Registrierkassen
Seit 14.5.2025 steht fest, dass dies aufgrund der außergewöhnlichen Umstände (Verfügbarkeit der Signaturkarten) eine Übergangslösung geben wird.
In Abstimmung mit dem BMF darf – um einen ordnungsgemäßen Tausch zu ermöglichen – die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates weiterverwendet werden. Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.

Informationen dazu finden Sie auch direkt auf der Seite der Wirtschaftskammer unter https://www.wko.at/steuern/ablauf-bescheinigung-rksv-signaturkarten
Was bedeutet das jetzt und wer ist vom Kartentausch betroffen?
Wer ist aktuell nicht betroffen?
Online- sowie HSM-Lösungen sind hiervon NICHT betroffen! RK-Chips, die VOR dem 13. Jänner 2023 direkt bei uns (RZA GmbH) erworben wurden, behalten nach aktuellem Stand bis 2027 ihre Gültigkeit und müssen derzeit nicht getauscht werden, sofern keine individuellen Sicherheitswarnungen oder technischen Einschränkungen vorliegen . Das Kuriose ist, dass ältere Karten laut aktuellem Stand weiterhin gültig sind, neuere jedoch aufgrund einer Sicherheitslücke getauscht werden müssen.
➡ Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema oder haben Fragen dazu? Dann melden Sie sich doch gerne unter 02852/22400-24 oder per E-Mail unter info@rza.at sowie unter Kontakt.
