Befristetes Gründungsangebot

Als Gründer dürfen Sie sich über unser besonderes Angebot freuen!

Sie erhalten zusätzlich auf alle Aktionen 10 % Rabatt auf das Mietentgelt für die Dauer des 6 monatigen Gründungsangebotes ab Bestelldatum.

Das Angebot gilt für Neugründer, die innerhalb der letzten 6 Monate eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen gegründet haben.

Sondervereinbarung „Gründungsangebot“

Einstiegsangebot über die Miete der Business Software „worxx by RZA“
1. Leistungen:
1. Vertragsgegenstand ist die Miete der Business Software „worxx by RZA“ (im Folgenden kurz „worxx“). Vermieterin ist die RZA GmbH (in der Folge auch „RZA GmbH“ oder „Vermieterin“ genannt) und Mieter ist der Kunde (in der Folge auch „Mieter“ genannt).
2. Der Mieter ist in der Gründungsphase eines Unternehmens und daher als Verbraucher anzusehen.
3. Dieser Vertrag ersetzt daher die näher bezeichneten Bestimmungen des allgemeinen Mietvertrags über die Business Software „worxx by RZA“
4. Der Mieter mietet worxx für die Dauer von 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist endet diese Sondervereinbarung und die „RZA GmbH“ bietet dem Mieter ein neues Vertragsverhältnis auf Basis der AGB zur Miete der Business Software „worxx by RZA“ an. Sollte der Kunde zu diesem Zeitpunkt diesem Angebot nicht widersprechen, gilt dieses als angenommen.
5. Punkt 3.2 wird dahingehend geändert, dass zur Berechnung von Verzugszinsen in der Höhe von 4% sowie ausschließlich bei verschuldetem Verzug zur Erhebung von Mahnspesen und Inkassokosten (einschließlich der Kosten anwaltlicher Mahnschreiben) berechtigt ist.
6. Punkt 3.4 wird dahingehend geändert, dass die laufenden Entgelte (zB Nutzungsentgelte; Entgelt Update-Service) ausschließlich nach dem von der Statistik Austria verlautbarten VPI 2005 wertgesichert werden. Darüber hinaus ist die RZA nicht berechtigt, die Mietentgelte zu erhöhen.
7. Punkt 5.7 wird dahingehend modifiziert, dass gegebenenfalls bereits im Voraus bezahlte Mietentgelte rückerstattet werden.
8. Punkt 9.1 wird dahingehend ergänzt, dass Stornierungen durch den Mieter nur im Rahmen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (Informationsblatt Widerrufsrecht) und mit schriftlicher Zustimmung der RZA GmbH möglich sind.
9. Die Sonderbestimmungen zum Gewährleistungsrecht 10.7. sowie 10.8 und die Sonderbestimmungen zur Haftung des Mieters in Punkt 13 werden gestrichen.

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Unser Expertenteam berät Sie gerne persönlich!