Expertenmeinung: Viele kleine Unternehmer, die private Abnehmer in der EU beliefern, werden deshalb ab 01.07.2021 in den einzelnen Mitgliedstaaten umsatzsteuerpflichtig werden!
INHALT: Gesetzliche Bestimmungen (Was ist ein innergemeinschaftlicher Versandhandel? Was gilt ab 01.07.2021? Die neuen Regelungen im Detail) | Umsetzung in der rza® Software | Unterlagen als pdf-Datei zum Download
Christine Mader
(Produktmanagerin RZA Buchhaltung)
STB Mag. Gerald Grübl
(Steuerberater)
Lydia Batek, MA BSc
(RZA Analystin)
Christine Mader
(Produktmanagerin RZA Buchhaltung)
STB Mag. Gerald Grübl
(Steuerberater)
Lydia Batek, MA BSc
(RZA Analystin)
Finden Sie hier eine Übersicht wichtiger Links zu steuerrechtlichen Fragen zum innergemeinschaftlichen Versandhandel ab 1.7.2021.
[Art 3 Abs 3 und 4 UStG]
Ein innergemeinschaftlicher Versandhandel liegt dann vor, wenn von einem Unternehmer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates Gegenstände an private oder an bestimmte andere unternehmerische Abnehmer ohne eigene UID-Nummer, wie zB. Kleinunternehmer befördert oder versendet werden.
Sie sind dann betroffen, wenn Sie als Unternehmer Versandhandelsgeschäfte mit privaten Abnehmern aus anderen Mitgliedstaaten oder Abnehmern ohne UID Nummer aus anderen Mitgliedstaaten machen. Also der Verkauf und der Versand von Waren an private Abnehmer oder auch Kleinunternehmen eines anderen Mitgliedstaates.
Beispiel für innergemeinschaftlichen Versandhandel:
„AZR GmbH“ verkauft einen Laptop an Hans Müller in Berlin/Deutschland.
Die neuen Regelungen zum Innergemeinschaftlichen Versandhandel treten ab 01.07.2021 in Kraft.
Ab dem Überschreiten der Grenze von € 10.000,- des Warenempfängers (= Bestimmungsland) ist man steuerpflichtig.
WICHTIG: Diese Grenze von € 10.000,- gilt für die gesamte EU nur 1 Mal und nicht je Mitgliedstaat. Die viel großzügigeren Lieferschwellen, die für die einzelnen Mitgliedstaaten bis 30.06.2021 gelten, fallen ab 01.07.2021 weg.
Beispiel:
„AZR GmbH“ verkauft Waren an private Abnehmer: € 5.000,- Deutschland, € 3.500,- Tschechien, € 4.000,- Italien.
Die Grenze von € 10.000,- gesamt ist somit überschritten und die „AZR GmbH“ fällt in die Regelungen des innergemeinschaftlichen Versandhandels.