Innergemeinschaftlicher Versandhandel (ab 1.7.2021)

Innergemeinschaftlicher Versandhandel 

Expertenmeinung: Viele kleine Unternehmer, die private Abnehmer in der EU beliefern, werden deshalb ab 01.07.2021 in den einzelnen Mitgliedstaaten umsatzsteuerpflichtig werden! 

AUFZEICHNUNG WEBINAR

„Innergemeinschaftlicher Versandhandel in Verbindung mit dem rza® Rechnungswesen“

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INHALT: Gesetzliche Bestimmungen (Was ist ein innergemeinschaftlicher Versandhandel? Was gilt ab 01.07.2021? Die neuen Regelungen im Detail) | Umsetzung in der rza® Software | Unterlagen als pdf-Datei zum Download

EXPERTEN

Christine Mader

Christine Mader
(Produktmanagerin RZA Buchhaltung)

Gruebl_Foto

STB Mag. Gerald Grübl
(Steuerberater)

Lydia Batek

Lydia Batek, MA BSc
(RZA Analystin)

Christine Mader

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(Produktmanagerin RZA Buchhaltung)

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STB Mag. Gerald Grübl
(Steuerberater)

Lydia Batek

Lydia Batek, MA BSc
(RZA Analystin)

Informationen im Überblick

Finden Sie hier eine Übersicht wichtiger Links zu steuerrechtlichen Fragen zum innergemeinschaftlichen Versandhandel ab 1.7.2021.

FAQs zum innergemeinschaftlichen Versandhandel

Was ist ein innergemeinschaftlicher Versandhandel?

[Art 3 Abs 3 und 4 UStG] 

Ein innergemeinschaftlicher Versandhandel liegt dann vor, wenn von einem Unternehmer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates Gegenstände an private oder an bestimmte andere unternehmerische Abnehmer ohne eigene UID-Nummer, wie zB. Kleinunternehmer befördert oder versendet werden. 

Bin ich als Unternehmer betroffen?

Sie sind dann betroffen, wenn Sie als Unternehmer Versandhandelsgeschäfte mit privaten Abnehmern aus anderen Mitgliedstaaten oder Abnehmern ohne UID Nummer aus anderen Mitgliedstaaten machen. Also der Verkauf und der Versand von Waren an private Abnehmer oder auch Kleinunternehmen eines anderen Mitgliedstaates.  

Beispiel für innergemeinschaftlichen Versandhandel:
„AZR GmbH“ verkauft einen Laptop an Hans Müller in Berlin/Deutschland. 

Ab welchen Zeitpunkt gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen zum Innergemeinschaftlichen Versandhandel treten ab 01.07.2021 in Kraft.

Ab welchem Betrag ist man von der neuen Regelung betroffen?

Ab dem Überschreiten der Grenze von € 10.000,- des Warenempfängers (= Bestimmungsland) ist man steuerpflichtig. 

WICHTIG: Diese Grenze von € 10.000,- gilt für die gesamte EU nur 1 Mal und nicht je Mitgliedstaat. Die viel großzügigeren Lieferschwellen, die für die einzelnen Mitgliedstaaten bis 30.06.2021 gelten, fallen ab 01.07.2021 weg.  

Beispiel:
„AZR GmbH“ verkauft Waren an private Abnehmer: € 5.000,- Deutschland, € 3.500,- Tschechien, € 4.000,- Italien.
Die Grenze von € 10.000,- gesamt ist somit überschritten und die „AZR GmbH“ fällt in die Regelungen des innergemeinschaftlichen Versandhandels. 

Wie wird die Grenze berechnet?