monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

mBGM

Die wichtigsten Änderungen

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Ab 01.01.2019 gehören das Beitragsgruppenschema, der monatliche Beitragsnachweis und der jährliche Lohnzettel SV der Vergangenheit an. Die GKK plant die größte Systemumstellung seit Einführung des elektronischen Datenaustauschs: die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) – und wir wollen Sie dabei bestmöglich unterstützen.

mBGM - Wie wir Sie dabei untersützen?

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mBGM - die wichtigsten Änderungen (Vortrag beim RZA Business Day 2018)

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Schulungs-Video zur mBGM

Sie haben die Termine unserer mBGM-Online-Schulungen (Gruppenschulung mit Chatfunktion) verpasst? Kein Problem!
Erhalten Sie im mBGM-Schulung-Video alle wichtigen Informationen zu der gesetzlichen Neuerung und einen detaillierten Einblick in die Anpassungen der rza®lohn.

INHALT: Unterschiede zum bisherigen System | Versichertenmeldungen ab 01.01.2019 | Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung | Das neue Tarifsystem SV-Clearing | Leitfaden: Was ist nun zu tun?

Allgemeine Informationen zur mBGM (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung)

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung dient zur Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen und Fonds sowie Beiträgen zur Betrieblichen Vorsorge und stellt eine Verschmelzung der monatlichen Beitragsnachweisung und des Lohnzettel SV dar, wodurch die Übermittlung der für die Lohnverrechnung erforderlichen Daten nun mehr über lediglich einen Meldeprozess an den Krankenversicherungsträger erfolgen kann.

Der mBGM bewirkt nicht nur eine Verschmelzung des Beitragsnachweises und des Lohnzettel SV, sondern dient auch zur Wartung des Versichertenlaufes.

Daraus ergibt sich, dass ein Großteil der bisher mittels An-, Ab- und Änderungsmeldungen zu meldenden Dienstnehmerdaten künftig laufend und zeitnahe mittels mBGM erfolgen. Dies betrifft insbesondere die Änderungsmeldungen, für die es künftig anstatt über 30 nur mehr 3 relevante Auslöser gibt.

Zu beachten ist auch, dass mit 01.01.2019 die Mindestangabenanmeldung entfällt und durch die nur mehr telefonisch oder per Fax mögliche „Vor- Ort-Anmeldung“ ersetzt wird.

Des Weiteren gibt es zwei neue Meldungsarten. Die Meldung der Adresse des Dienstnehmers, welche bei Ersteintritten und Wohnsitzwechsel zu übermitteln ist, sowie die Versicherungsnummer-Anforderung, welche gemeinsam mit der Anmeldung erstellt wird, sofern die Versicherungsnummer des Dienstnehmers noch nicht bekannt ist.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen alle Meldungen in gewohnter Form zur Verfügung.

Das Tarifsystem ersetzt ab 2019 das bisherige Beitragsgruppenschema und setzt sich zusammen aus:der

  • Beschäftigtengruppe (Arbeiter B001, Angestellter B002 etc.)
  • Ergänzungen (Nachtschwerarbeit E01, Schlechtwetter E02 etc.)
    und diversen
  • Zu- und Abschlägen (ALV-Reduktion 1% A01, UV-Entfall für ältere DN A09, Service-Entgelt Z02, Auflösungsabgabe Z03 etc.)

Nach Installation des Updates 2019.0 werden Sie in lohn.easy aufgefordert einen Dienstgeberbereich zu wählen (Normalbetrieb, Bund/Land/Gemeinde, Land-/Forstwirtschaft). Die Umwandlung der bisherigen SV-Gruppen in die neuen Beschäftigtengruppen, zB. A1 in B001, erfolgt sodann automatisch und ist in den Dienstnehmerstammdaten bzw. auf der Abrechnung sowie bei diversen Listen und Auswertungen ersichtlich.

Ab 2019 ist bis spätestens 15. des Folgemonats für jeden Dienstnehmer eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung zu senden.

Anstelle der monatlichen Übermittlung der Beitragsnachweisung übermitteln Sie ab 2019 also die mBGM. Nach Abrechnung der Dienstnehmer öffnen Sie das Menü „Monatsabschluss“ – „mBGM“ wo sie für jeden Dienstnehmer eine Beitragsgrundlangenmeldung vorfinden.

Klicken Sie wie gewohnt auf „Meldungen vormerken“ und übermitteln Sie die Daten wie üblich mittels ELDA-Online oder ELDA-Software.

Bei der mBGM wird grundsätzlich zwischen 3 Arten unterschieden: Regelmäßige Beschäftigung, Fallweise Beschäftigung und kürzer als 1 Monat vereinbarte Beschäftigung.

Um den Inhalt der mBGM zu sehen, können Sie diese im Menü „Monatsabschluss“ – „mBGM“ mittels Doppelklick öffnen:

Der rote Bereich (Tarifblock) stellt die Beschäftigtengruppe des Dienstnehmers dar.
Beim grünen Bereich (Verrechnungsbasis) handelt es sich um die Bemessungsgrundlagen.
Im blauen Bereich (Verrechnungsposition) sind die abzuführenden Beiträge ersichtlich.

Mit 01.01.2019 ist keine Beitragsnachweisung und kein Lohnzettel SV mehr zu senden.

Weiters entfällt auch der unterjährliche Lohnzettel Finanz sowie die unterjährige Arbeitsstättenmeldung. Diese sind künftig nur mehr am Jahresende zu übermitteln.

Mit dem SV-Clearing möchte die Sozialversicherung bei fehlerhaften Übermittlungen oder Unstimmigkeiten eine rasche Rückmeldung an den Dienstgeber ermöglichen. Hierfür erfolgt von den Versicherungsträgern am Tagesende eine automatische Überprüfung aller eingelangten Datensätze. Am nächsten Tag können Sie gegebenenfalls eingelangte Clearing-Rückmeldungen über ELDA-Online oder die ELDA-Software einsehen.

Um auch für nicht eingelangte Meldungen eine Clearing-Rückmeldung zu erhalten (z.B. „mBGM für Beitragszeitraum 02/2019 fehlt“), ist allerdings eine Zuordnung von Beitragskontonummer zur ELDA-Seriennummer erforderlich. Diese kann über das WEBEKU (Registrierung beim Unternehmensserviceportal erforderlich) erfolgen.

Für die Einrichtung des SV-Clearingsystems und WEBEKU wurde von der Sozialversicherung eine eigene Service-Hotline eingerichtet: 05 01 24 6200, sv-servicecenter@itsv.at.

Auch für geringfügig beschäftigte Dienstnehmer muss die mBGM monatlich übermittelt werden. Ab 2019 entfallen daher die jährliche Verrechnung sowie die Mischvariante.

Beim Jahreswechsel auf 2019 werden Sie vom Programm aufgefordert die Verrechnungsart „monatlich“ festzulegen.

Unsicher, welche Lösung am besten für Sie passt?

Unser Expertenteam berät Sie gerne persönlich!