Seit dem Bekanntwerden des neuen Kurzarbeitsmodells beschäftigen wir uns unermüdlich mit dieser Materie. Normalerweise werden solche umfangreichen Änderungen über einen Zeitraum von Monaten umgesetzt. Diesmal ist alles anders.
Hier finden Sie einen Überblick der wichtigsten Informationen zum Thema COVID-19-Kurzarbeit in Verbindung mit rza®lohn.
Erhalten Sie im Programmablauf-Video einen übersichtlichen Einblick in die endgültige Abrechnung der rza®lohn im Zusammenhang mit der Covid-19-Kurzarbeit.
INHALT: bisherige Abrechnung & Programmeinstellungen | Lohnarten | Stammdaten | Abrechnung & Rollung | Spezielle Abrechnungsfälle* | SV Beiträge & mBGM | Buchungsbeleg. (Die im Video beschriebene Abrechnung zur Kurzarbeit betrifft Phase 1 und 2)
*Zusätzliche Lohnarten; Freiwillige Überzahlungen; Aufteilung von Bruttobeträgen; Sonderzahlungen; Beginn; Ende der Kurzarbeit während des Monats; Austritt während der Kurzarbeit; Sachbezüge; Trinkgeldpauschale mit der Lohnart 303; Trinkgeldpauschale mit selbst angelegter Lohnart; Bezahlte Dienstverhinderungen; Teilentgelt; U-Bahn Abgabe; Lehrlinge; Altersteilzeit/Teilpension
Unter folgenden Links finden Sie wichtige Unterlagen zur Abrechnung der Kurzarbeit in der rza®lohn.
Unsere ersten Live-Webinare haben bereits stattgefunden, die Inhalte dazu finden Sie untenstehend. Sobald weitere Webinar-Termine fixiert wurden, werden Sie per Mail, über Social Media und auf dieser Seite darüber informiert.
Was benötigen Sie für die Webinar-Teilnahme: Die Teilnahme funktioniert auch problemlos auf Ihrem Laptop, PC etc. von zuhause. Auch wir präsentieren und supporten direkt aus unserem Homeoffice. Über eine Internetverbindung wird ein virtueller Vorführraum aufgebaut und Sie können unsere Präsentation am eigenen Bildschirm und über Kopfhörer bzw. Lautsprecher verfolgen. (Voraussetzung: Breitband-Internetzugang)
Die Videoaufzeichnung unserer kostenlosen Webinare zum Thema Kurzarbeit in Verbindung mit der rza®lohn finden Sie hier.
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Die Videoaufzeichnung unseres Webinars “Kurzarbeit in Verbindung
mit rza®lohn” vom 31.03.2020 finden Sie hier.
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Die Videoaufzeichnung unseres Webinars “Handlungsempfehlung zur
Kurzarbeit in der rza®lohn” vom 23.04.2020 finden Sie hier.
Die gesamte Präsentation können Sie unter folgendem Link einsehen.
Die WKO hat dieses Informationsvideo zur Corona-Kurzarbeit online gestellt – Das neue Modell einfach erklärt.
Den vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) veröffentlichten Leitfaden zur Kurzarbeitsabrechnung finden Sie hier: Leitfaden.
Die Beschreibung zur endgültigen Kurarbeitsabrechnung finden Sie hier: Updateinfo endgültige Abrechnung
Ein Programmablauf-Video zur endgültigen Kurzarbeitsabrechnung in Verbindung mit rza®lohn können Sie hier bestellen: Bestellung Video
Ab Version 2020.3 kann die vorläufige Kurzarbeitsabrechnung lt. WKO Handlungsempfehlung in rza®lohn durchgeführt werden. Eine genaue Anleitung zur Vorgehensweise finden Sie unter folgendem Link: Kurzarbeit vorläufige Abrechnung
Nein. Eine Aufrollung des Märzes ist zwar möglich, ist aber nicht notwendig, da nach Klärung aller Rechtsfragen ohnehin eine Aufrollung für die endgültige Kurzarbeitsabrechnung erforderlich sein wird.
Eine genaue Anleitung zur Vorgehensweise in der rza®lohn sowie Informationen zu Detailfragen finden Sie unter folgendem Link: RZA vorläufige Abrechnung.
Ja. Ab Version 2020.3 können die Mitarbeiterstammdaten aus der rza®lohn exportiert und in die AMS-Excel-Projektdatei für die Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung importiert werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: AMS Beihilfenabrechnung
Unter folgendem Link finden Sie eine Handlungsanleitung der WKO zur Beantragung von Kurzarbeit: WKO Handlungsanleitung
Die Kurzarbeitsbeihilfe ist die vom AMS dem Arbeitgeber ausbezahlte Beihilfe, welche zur Abdeckung der durch die Ausfallstunden entstandenen Kosten dient. Das AMS stellt für die Ermittlung der Kurzarbeitsbeihilfe einen Rechner zur Verfügung: Rechner Kurzarbeit
Bei der Kurzarbeitsunterstützung handelt es sich um jenen Bruttobetrag, den der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die ausfallenden Arbeitsstunden erhält.
Hier gibt es die entsprechenden Infos von der WKO: Thema Urlaubsverbrauch
Business.Software.Lösungen, welche den Arbeitsalltag erleichtern. Und weil wir wissen, welche Herausforderungen der Geschäftsalltag mit sich bringt, sorgen wir für die passende Lösung.