Kurzarbeit in Verbindung mit der rza®lohn

Kurzarbeit und rza®lohn

Seit dem Bekanntwerden des neuen Kurzarbeitsmodells beschäftigen wir uns unermüdlich mit dieser Materie. Normalerweise werden solche umfangreichen Änderungen über einen Zeitraum von Monaten umgesetzt. Diesmal ist alles anders.

Hier finden Sie einen Überblick der wichtigsten Informationen zum Thema COVID-19-Kurzarbeit in Verbindung mit rza®lohn.

PROGRAMMABLAUF-VIDEO „endgültige Abrechnung Covid-19 – Kurzarbeit in Verbindung mit der rza®lohn“

Erhalten Sie im Programmablauf-Video einen übersichtlichen Einblick in die endgültige Abrechnung der rza®lohn im Zusammenhang mit der Covid-19-Kurzarbeit.

INHALT: bisherige Abrechnung & Programmeinstellungen | Lohnarten | Stammdaten | Abrechnung & Rollung | Spezielle Abrechnungsfälle* | SV Beiträge & mBGM | Buchungsbeleg. (Die im Video beschriebene Abrechnung zur Kurzarbeit betrifft Phase 1 und 2)

*Zusätzliche Lohnarten; Freiwillige Überzahlungen; Aufteilung von Bruttobeträgen; Sonderzahlungen; Beginn; Ende der Kurzarbeit während des Monats; Austritt während der Kurzarbeit; Sachbezüge; Trinkgeldpauschale mit der Lohnart 303; Trinkgeldpauschale mit selbst angelegter Lohnart; Bezahlte Dienstverhinderungen; Teilentgelt; U-Bahn Abgabe; Lehrlinge; Altersteilzeit/Teilpension

Wichtige Links

Unter folgenden Links finden Sie wichtige Unterlagen zur Abrechnung der Kurzarbeit in der rza®lohn.

Webinare

RZA WEBINARE

Unsere ersten Live-Webinare haben bereits stattgefunden, die Inhalte dazu finden Sie untenstehend. Sobald weitere Webinar-Termine fixiert wurden, werden Sie per Mail, über Social Media und auf dieser Seite darüber informiert.

Was benötigen Sie für die Webinar-Teilnahme: Die Teilnahme funktioniert auch problemlos auf Ihrem Laptop, PC etc. von zuhause. Auch wir präsentieren und supporten direkt aus unserem Homeoffice. Über eine Internetverbindung wird ein virtueller Vorführraum aufgebaut und Sie können unsere Präsentation am eigenen Bildschirm und über Kopfhörer bzw. Lautsprecher verfolgen. (Voraussetzung: Breitband-Internetzugang)

Aufzeichnung Webinar

Die Videoaufzeichnung unserer kostenlosen Webinare zum Thema Kurzarbeit in Verbindung mit der rza®lohn finden Sie hier.

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Kurzarbeit in Verbindung mit der rza®lohn

Die Videoaufzeichnung unseres Webinars “Kurzarbeit in Verbindung
mit rza®lohn” vom 31.03.2020 finden Sie hier.

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Handlungsempfehlung zur Kurzarbeit in der rza®lohn

Die Videoaufzeichnung unseres Webinars “Handlungsempfehlung zur
Kurzarbeit in der rza®lohn” vom 23.04.2020 finden Sie hier.

Präsentationsfolien

Die gesamte Präsentation können Sie unter folgendem Link einsehen.

Informationsvideo WKO

Die WKO hat dieses Informationsvideo zur Corona-Kurzarbeit online gestellt – Das neue Modell einfach erklärt.

FAQs

FAQs zur endgültigen Kurzarbeitsabrechnung

Wo findet man gesetzliche Informationen zur endgültigen Kurzarbeitsabrechnung?

Den vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) veröffentlichten Leitfaden zur Kurzarbeitsabrechnung finden Sie hier: Leitfaden.

Wie ist die endgültige Kurzarbeitsabrechnung in mit rza®lohn durchzuführen?

Die Beschreibung zur endgültigen Kurarbeitsabrechnung finden Sie hier: Updateinfo endgültige Abrechnung

Ein Programmablauf-Video zur endgültigen Kurzarbeitsabrechnung in Verbindung mit rza®lohn können Sie hier bestellen: Bestellung Video

Was ist unter "vorläufiger Kurzarbeitsabrechnung" zu verstehen

Da aufgrund zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen noch nicht feststeht wie die Kurzarbeit rechtskonform abzurechnen ist, hat die Wirtschafstkammer Österreich (WKO) eine Handlungsempfehlung für die vorläufige Abrechnung veröffentlicht.
Diese Handlungsempfehlung finden Sie hier: Handlungsempfehlung WKO
Ziel der Handlungsempfehlung ist es, den Nettoauszahlungsbetrag des Dienstnehmers auf 80/85/90% zu kürzen.

Ab wann wird die vorläufige Kurzarbeitsabrechnung in rza®lohn möglich sein?

Ab Version 2020.3 kann die vorläufige Kurzarbeitsabrechnung lt. WKO Handlungsempfehlung in rza®lohn durchgeführt werden. Eine genaue Anleitung zur Vorgehensweise finden Sie unter folgendem Link: Kurzarbeit vorläufige Abrechnung

Müssen bereits abgerechnete Kurzarbeitsmonate (März) aufgerollt werden?

Nein. Eine Aufrollung des Märzes ist zwar möglich, ist aber nicht notwendig, da nach Klärung aller Rechtsfragen ohnehin eine Aufrollung für die endgültige Kurzarbeitsabrechnung erforderlich sein wird.

Wie ist die Abrechnung in rza®lohn durchzuführen und was ist mit Sonderfällen wie Urlaub, Sonderzahlungen etc.?

Eine genaue Anleitung zur Vorgehensweise in der rza®lohn sowie Informationen zu Detailfragen finden Sie unter folgendem Link: RZA vorläufige Abrechnung.

FAQs zur AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung

Was ist die AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung?

Um an die AMS Kurzarbeitsbeihilfe zu gelangen sind bis zum 28. des Folgemonats (für den Monat März bis 28.05.2020) die zur Kurzarbeit angemeldeten Dienstnehmer in Form einer CSV-Datei über das eAMS Konto zu melden. Voraussetzung für die Beihilfenabrechnung ist eine positive Förderungsmitteilung vom AMS. Die erforderliche CSV-Datei kann über zwei Wege erzeugt werden:
  1. AMS Webanwendung
  2. AMS-Excel-Projektdatei
Genaue Informationen sowie Videoanleitungen zu beiden Varianten der AMS Beihilfenabrechnungen finden Sie auf der AMS Homepage.

Können aus der rza®lohn Daten für die AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung ausgegeben werden?

Ja. Ab Version 2020.3 können die Mitarbeiterstammdaten aus der rza®lohn exportiert und in die AMS-Excel-Projektdatei für die Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung importiert werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: AMS Beihilfenabrechnung

FAQs zur Kurzarbeit in Zusammenhang mit der rza®lohn

Wie kann Kurzarbeit beantragt werden?

Unter folgendem Link finden Sie eine Handlungsanleitung der WKO zur Beantragung von Kurzarbeit: WKO Handlungsanleitung

Wie ist das Kurzarbeitsbegehren (AMS) auszufüllen?

Das Kurzarbeitsbegehren finden Sie hier: Arbeitsbegehren

Wozu benötige ich ein eAMS-Konto und wie erhalte ich Zugang dazu?

ür die in die Kurzarbeit einbezogenen Arbeitnehmer ist dem AMS für jeden Kalendermonat bis zum 28. des Folgemonats eine Abrechnungsliste vorzulegen. Diese Abrechnungsdatei wird vom AMS zur Verfügung gestellt und kann ausschließlich über das eAMS-Konto eingebracht werden.
Informationen dazu, wie sie einen Zugang zum eAMS-Konto erhalten inklusive Videoanleitung finden Sie hier: eAMS-Konto
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren AMS Berater.

Was ist die Kurzarbeitsbeihilfe?

Die Kurzarbeitsbeihilfe ist die vom AMS dem Arbeitgeber ausbezahlte Beihilfe, welche zur Abdeckung der durch die Ausfallstunden entstandenen Kosten dient. Das AMS stellt für die Ermittlung der Kurzarbeitsbeihilfe einen Rechner zur Verfügung: Rechner Kurzarbeit

Was ist die Kurzarbeitsunterstützung?

Bei der Kurzarbeitsunterstützung handelt es sich um jenen Bruttobetrag, den der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die ausfallenden Arbeitsstunden erhält.

Wo findet man die kostenlose Vorlage "Formulierungsbeispiel für Mitarbeiterinfo"

Muss Urlaub vor Beginn der Kurzarbeit abgebaut werden?

Hier gibt es die entsprechenden Infos von der WKO: Thema Urlaubsverbrauch